Anmerkungen zur letzten Parlamentssitzung und der BGM-Info vom 22.09. im ESPI

26.09.2016

26.9.2016

Mit einigen Tagen Abstand wollen wir punktuell zurückkommen auf die Parlamentssitzung der letzten Woche. Da ist zunächst einmal der Entwurf zum Haushaltsplan 2017, ein guter Plan, der mehr als nur ausgeglichen enden sollte; wir hoffen, dass er auch im Parlament die Zustimmung erfährt! Ganz ausdrücklich begrüßen wir, dass Bürgermeister Geiger angemerkt hat, bei einer planmäßigen Entwicklung des Haushaltsjahres die Reduzierung des Gewerbesteuerhebesatzes auf das von ihm favorisierte Maß erneut zur Diskussion zu stellen.

Wir freuen uns auch darüber, dass es dem Bürgermeister in Gesprächen mit der Geschäftsleitung der Firma Luft in Niederhöchstadt gelungen ist, einen langwierigen Rechtsstreit wegen des nicht beachteten Vorkaufrechts beim Grundstückerwerbs zu vermeiden. Die von ihm vorgeschlagene Lösung gewährleistet einen pragmatischen Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt und dem Unternehmen; zudem sichert dies Arbeitsplätze in Niederhöchstadt. Die nun zwischen der Deutschen Bahn AG, dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und der Stadt Eschborn geschlossene Verwaltungsvereinbarung zum Umbau und der Modernisierung des Bahnhofs Eschborn Mitte ist ein wichtiger erster Schritt. Das ändert bedauerlicherweise nichts an der Tatsache, dass für den weiteren zeitlichen Ablauf allein die Deutsche Bahn AG das Sagen hat! Wir werden einmal mehr wie beim Bahnhof Eschborn Süd Geduld aufbringen müssen.

Die in der letzten Woche von Bürgermeister Geiger im Eschborner Stadtspiegel herausgebrachte Information zum baulichen Zustand des Rathauses nach den umfassenden Ertüchtigungsarbeiten ist einerseits eine erfreuliche Botschaft; sie erstaunt aber zugleich in Anbetracht der in vielen Jahren immer wieder lancierten Botschaften, zuletzt das Ende der Betriebserlaubnis stehe unmittelbar bevor. Sollte etwa auf diesem Wege Druck erzeugt werden, umgehend den Rathaus-Neubau zu beschließen, obwohl eine aus dem baulichen Zustand sich ergebende Notwendigkeit gar nicht zwingend vorlag? Bürgermeister Geiger hat jetzt ein für alle Mal klargestellt, dass für ihn ungeachtet etwaiger Fristabläufe alleine das Bürgervotum maßgebend ist. Und das ist gut so!