Bürger sparen Geld mit der neuen Wasserversorgungssatzung
Seit Jahresbeginn 2017 gilt die neue Wasserversorgungssatzung. Sie entlastet alle Hausbesitzer. Nach der seit Januar 1996 gültigen Satzung wurden alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wasseranschlussleitung entstehen, zu Lasten des Grundstückseigentümers berechnet und zwar beginnend ab der Abzweigstelle der Sammelleitung. Nach der neu gefassten Satzung bestimmt § 2, dass der Eigentümer mit den Kosten für Erneuerung und Instandhaltung erst ab der Grenze zu seinem Grundstück belastet wird. Damit sparen alle Hausbesitzer bares Geld, denn die betroffene Leitungslänge verkürzt sich deutlich.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Neufassung mit Wirkung ab Januar 2017 mit den Stimmen der Liberalen und ihrer Kooperationspartnern beschlossen. „Warum sich Bündnis90/Die Grünen der Vorlage enthielten, und warum die CDU ganz und gar gegen die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger stimmte, kann ich wirklich nicht nachvollziehen“, verwundert sich Fritz W. Krüger, Fraktionsvorsitzender der FDP.