Eschborner Bibliotheksneubau gestoppt – schwerwiegende Planungsfehler bringen das Projekt ins Stocken
Der Neubau der Eschborner Bibliothek steht auf unbestimmte Zeit still. Entgegen der Darstellung der Koalitionsparteien CDU, Grüne und FWE besteht die begründete Vermutung, dass der Grund nicht in Behördenstreitigkeiten oder urplötzlich veränderter Rechtslage, sondern in grundlegenden eigenen Versäumnissen liegt.
Verantwortungslosigkeit und politische Nebelkerzen
Die Überbauung des Westerbachs ist kompliziert und planfeststellungspflichtig. Leider fehlte es just in diesem Punkt an einer sorgfältigen Prüfung und ordentlichen Vorbereitung.
„Die nun aufgetretenen wasserrechtlichen Vorgaben der zuständigen Fachbehörde zum geplanten Bibliotheksstandort stellen neue Rahmenbedingungen dar, die in dieser Form zuvor nicht absehbar waren.“ – teilte die FWE vor zwei Wochen in einer Pressemeldung mit, um von der eigenen Verantwortung als Koalition abzulenken. Zuvor hatte schon der CDU-Vorsitzende versucht, gar der Fachbehörde des Regierungspräsidiums den schwarzen Peter zuzuschieben. Es sei ein starkes Stück von der oberen Wasserbehörde, dass noch keine verbindliche Stellungnahme vorliege, raunte der CDU-Mann im Ausschuss.
Bei der geplanten Überbauung des Westerbachs handelt es sich rechtlich um einen Gewässerausbau, für den zwingend ein Planfeststellungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde erforderlich ist – mit Verfahrensdauern von bis zu drei Jahren.
Diese rechtlichen Anforderungen existieren nicht erst seit gestern, sondern seit vielen Jahrzehnten und wurden in der städtischen Planung offenbar schlicht nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Man könnte den handelnden Akteuren sogar eine gewisse institutionelle Hybris unterstellen, die dazu führt, vermeintliche Detailfragen als Banalitäten und daher zweitrangig abzutun
Warum ist die bisherige Planung kaum genehmigungsfähig?
Für die Genehmigung gelten strenge gesetzliche Vorgaben des Wasserhaushalts-gesetzes – Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot, plus fehlendes „über-geordnetes öffentliches Interesse“. Ohne umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in Millionenhöhe ist die Überbauung des Westerbachs somit kaum zulässig. Doch trotzdem wurde gestartet und das erste Geld ausgegeben. Denn eine Ersatzliegenschaft wurde angemietet, der Rückbau des Stadthalle/Rathaus-Komplexes gestartet, die Detailplanung vorangetrieben – alles, ohne die grundsätzliche Genehmigungsfrage geklärt zu haben.
Was drohen jetzt für Folgen?
- Neuplanung des Bibliotheksbaus oder Wegfall der Bibliothek
- Urheberrechtliche und vergaberechtliche Risiken
- Mögliche Neuausschreibung des gesamten Bauensembles
- Jahrelange Verzögerungen und Mehrkosten in Millionenhöhe
Fazit
Die gesetzlichen Vorgaben existieren seit Jahrzehnten. Die entstandene Lage ist nicht Pech, sondern ein Planungsfehler mit Ansage. Trotz klarer Rechtslage wurde geplant, als ließen sich die Probleme später „irgendwie“ lösen. Die Konsequenzen tragen nun die Bürgerinnen und Bürger – finanziell wie zeitlich.
Kommunalwahl im März 2026 – Chance auf politischen Wechsel
Am 15. März 2026 haben die Wähler in Eschborn die Chance, mit der FDP – Freie Demokratische Partei, mehr Kompetenz, insbesondere mehr Verwaltungskompetenz in Verantwortung zu wählen. Mit Bürgermeister a. D. Mathias Geiger, Detlef Unger und Christian Scherer, verfügen die Freien Demokraten über jahrzehntelange und ausgewiesene Expertise in Theorie und Praxis auf diesem Gebiet.
Seit vielen Jahren schon wirbt die FDP für die Idee, die Unterbringung der Bücherei im alten Rathaus zu realisieren, ggf. mit einem kleinen Anbau, der in der Architektur mit dem Museum korrespondiert. Diese Lösung könnte nun ein Ausweg aus dem Dilemma werden.
Eschborn, 17.02.2026
