FDP-Erfolg beim Einzelhandelskonzept: Beteiligung vor verbindlicher Festlegung
Der Bürgermeister hatte der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, das neue Einzelhandelskonzept unmittelbar als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen. Damit hätte das Konzept bereits verbindliche Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung und für spätere planungsrechtliche Entscheidungen der Stadt gesetzt.
Die FDP-Fraktion beantragte daraufhin, vor einer solchen verbindlichen Festlegung zunächst die Öffentlichkeit einzubeziehen. Der Bürgermeister übernahm den Änderungsantrag; die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Antrag in dieser geänderten Fassung. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie betroffene Grundstückseigentümer können sich damit einbringen, bevor über das Einzelhandelskonzept abschließend entschieden wird.
„Wir begrüßen, dass der Bürgermeister unseren Änderungsantrag übernommen hat und die Betroffenen nun vor der verbindlichen Beschlussfassung zu Wort kommen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Christoph Ackermann. „Bei einem Konzept mit langfristigen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, private Grundstücke und Investitionsentscheidungen ist es aus unserer Sicht hilfreich, die praktischen Erfahrungen und unterschiedlichen Interessen der Betroffenen möglichst frühzeitig in das Verfahren einzubeziehen.“
Gerade weil das Einzelhandelskonzept langfristige Auswirkungen auf Unternehmen, Eigentümer und die Stadtentwicklung haben kann, hätte es sich angeboten, die Öffentlichkeit bereits im ursprünglichen Verfahren einzubeziehen. Mit der Übernahme des FDP-Änderungsantrags wurde nun der notwendige Raum geschaffen, diese Perspektiven vor der abschließenden Beschlussfassung angemessen zu berücksichtigen.
„Wirtschaftliche Entwicklung entsteht nicht am Reißbrett. Sie entsteht dort, wo Menschen investieren, Unternehmen sich weiterentwickeln und Eigentümer ihre Grundstücke im Rahmen verlässlicher Regeln nutzen können. Aufgabe der Kommune ist es, einen transparenten Rahmen zu setzen und berechtigte städtebauliche Ziele zu sichern – nicht wirtschaftliche Entwicklungen ohne vorherigen Dialog im Detail vorzugeben“, so Ackermann.
Für die FDP ist das der Unterschied zwischen einer marktwirtschaftlich ausgerichteten, ermöglichenden Stadtentwicklung und einer kleinteiligen planerischen Steuerung. Verlässliche Regeln geben Orientierung. Wo kommunale Konzepte jedoch tief in die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen und privaten Grundstücken eingreifen können, müssen Transparenz und Beteiligung von Anfang an mitgedacht werden. Die beschlossene Öffnung des Verfahrens ist deshalb ein wichtiger Schritt zu einem ausgewogenen Einzelhandelskonzept für Eschborn.
Eschborn, 25.09.2026
