Freie Demokraten freuen sich mit Mathias Geiger
Kurz nach seiner Verabschiedung aus dem Amt wurde nun bekannt, dass der Revisionsantrag des ehemaligen Bürgermeisters Mathias Geiger erfolgreich war. Die FDP Eschborn freut sich mit Mathias Geiger, der dem Rechtsrat seines Anwalts gefolgt war und gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt hatte.
Auch innerhalb der Freien Demokraten gab es durchaus Stimmen, die die Meinung vertraten, man solle das ergangene Urteil einfach akzeptieren. Nun bestätigt allerdings das zuständige höchste Bundesgericht, dass das Urteil rechtsfehlerhaft war und daher erneut geprüft werden muss, in welcher Weise Geiger tatsächlich zu bestrafen ist oder nicht. Sollte das Verfahren tatsächlich ganz neu aufgerollt werden, ist zu vermuten, dass bekannte Beteiligte nochmal Rede und Antwort stehen müssen.
Der Revisionserfolg zeigt einmal mehr, dass es unsachlich und falsch war, Mathias Geiger im Bürgermeisterwahlkampf als „vorbestraft“ oder als „Straftäter“ abzustempeln.
Die FDP Eschborn wünscht für das weitere Verfahren Mathias Geiger alles Gute und einen für ihn persönlich guten Ausgang.
Für den am Ende des Jahres kommenden Wahlkampf zur Kommunalwahl im Frühjahr 2021 hoffen wir auf mehr Wahrheitsliebe und Sachlichkeit und freuen uns auf die Debatte über die Themen, die für Eschborn und Niederhöchstadt wichtig sind.
Eschborn, 17.02.2020