Greensill-Debakel: Gemeinsamer Antrag von FDP, SPD und Linken

18.05.2021

Zusammen mit SPD und Linken hat die Fraktion der Freien Demokraten für die aktuelle Sitzungsrunde einen Antrag in die Gremien eingebracht. „Ziel ist es, dem Bürgermeister und Kämmerer Adnan Shaikh klare Vorgaben hinsichtlich zukünftiger Geldanlagen zu geben, um weiteren Schaden von der Stadt und Eschborns Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden“, teilt der Fraktionsvorsitzende Christoph Ackermann mit. Die Regelungen sollen bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Kapitalanlagerichtlinie gelten bzw. in eine zukünftige Fassung integriert werden.

Es wird nochmals klargestellt, dass ausnahmslos der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ gilt. Dies war eigentlich auch bisher schon so. Insofern verblüfft das Ergebnis eines Memorandums der bisherigen Rechtsberater des Fachbereichs Finanzen. Dieser hat sich zu der Frage geäußert, ob die Kapitalanlagerichtlinie bei den Greensill-Geldanlagen tatsächlich eingehalten wurde. Erstaunlicherweise kommt das Memorandum an mehreren Stellen zu nicht ohne weiteres nachvollziehbaren Ergebnissen. Der Wortlaut der Kapitalanlagerichtlinie erscheint in der Auslegung an mehreren Stellen maximal überdehnt.

Man bedenke: Mit Rödl & Partner wurde vom zuständigen Fachbereich ein Unternehmen beauftragt, das bereits seit Jahren in einem dauernden Beratungsmandat mit der Stadt steht und sie rund um ihre Geldanlagen, einschließlich der Kapitalanlagerichtlinie, berät. Der für die Geldanlagen zuständige Fachbereich einschließlich der beteiligten Berater haben sich also durch das erstellte Memorandum quasi selbst von jeglicher Verantwortlichkeit freigezeichnet.

Für den Steuerzahler ist dieses Memorandum allerdings wertlos, da die Objektivität des Erstellers durchaus in Frage gestellt werden darf. Außerdem schließt sich die Frage an, wer hat nun die Kosten für dieses gefällige Schriftstück zu tragen?

Der gemeinsame Antrag der Oppositionsfraktionen sieht weiterhin vor, dass das vom Magistrat noch in Auftrag zu gebende neutrale Gutachten konkrete Fragestellungen beleuchtet, die im Memorandum aus Sicht der antragstellenden Fraktionen zu einseitig und entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Richtlinie abgehandelt werden.

Obwohl in der geltenden Kapitalanalgerichtlinie klar und eindeutig formuliert ist, dass jede Geldanlage mit dem Bürgermeister abgestimmt werden muss, wurde von Rödl & Partner im Memorandum zum Erstaunen unserer Fraktion dargelegt, dass auch ein „nachträgliches“ Abstimmen hiervon gedeckt sei. Wie vollendete Tatsachen – in dem Fall: getätigte Geldanlagen – noch nachträglich abgestimmt werden können, kann mit gesundem Menschenverstand wohl niemand erklären.

Zudem soll geprüft werden, weshalb in Summe 35 Mio. Euro bei der Greensill Bank angelegt werden konnten, obwohl die Richtlinie einen Maximalbetrag von in der Regel 15 Mio. Euro pro Institut vorsieht. Außerdem soll untersucht werden, ob mit der Greensill Bank überhaupt ein Institut ausgewählt werden durfte, das von keiner der in der Kapitalanlagerichtlinie explizit genannten Ratingagenturen bewertet wurde.

Eschborn, 18.05.2021