Greensill-Skandal: Bewertung der bisher vorliegenden Informationen – der Bürgermeister in fremder Galaxie

07.04.2021

In bislang zwei Pressemeldungen hat Bürgermeister Adnan Shaikh zum voraussichtlichen Totalverlust von 35 Mio. Euro Stellung bezogen und – es war nicht anders zu erwarten – keinerlei Fehlverhalten der Verwaltung eingeräumt.

Die zentralen Aussagen, die den Anschein erwecken sollen, Bürgermeister und Verwaltung hätten sich vollends an die geltende Kapitalanlagerichtlinie gehalten und mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet, kommentieren Eschborns Freie Demokraten wie folgt:

1. „Die Stadt Eschborn habe das Geld bei der Greensill Bank im Vertrauen in die Aufsichtsbehörden und in die international renommierten Ratingagenturen deponiert.“ (Zitat aus dem Höchster Kreisblatt vom 11.03.2021)
Die Kapitalanlagerichtlinie macht genaue Vorgaben dazu, welche Ratingagenturen überhaupt herangezogen werden dürfen, nämlich die drei weltweit größten und am Markt etabliertesten Agenturen: Moody’s Investors Service, S&P Global Ratings und Fitch Ratings. Die Greensill Bank wurde jedoch von keiner der in der Richtlinie genannten Rating-Agenturen bewertet, sondern lediglich von der eher unbekannten und deutlich kleineren Agentur Scope. Diese ist zwar auch von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als Ratingagentur zugelassen, wird jedoch als Referenzagentur in der städtischen Richtlinie nicht genannt. Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung der Richtlinienvorgaben auf andere als dort genannte Agenturen sind aus unserer Sicht nicht gegeben, insbesondere wenn man den obersten Grundsatz der Richtlinie „Sicherheit geht vor Ertrag“ berücksichtigt. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass die ESMA gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 keinen Einfluss auf den Inhalt der Ratingmethoden nimmt.

2. „Von Juni bis November des vergangenen Jahres hat die Stadtkasse bei der GSB 20 Millionen Euro kurzfristig (unter zwölf Monaten) in einer 8-Millionen-Euro-Tranche und in zwei 6-Millionen-Euro-Tranchen angelegt. Kurz- und mittelfristige Anlagen (2-5 Jahre) wurden dort im Oktober und November des vergangenen Jahres in Höhe von 4, 5 und 6 Millionen Euro getätigt. All diese Termingelder wurden vom Kassenverwalter gemäß den Kapitalanlagerichtlinien angelegt.“
Die Kapitalanlagerichtlinie unterscheidet zwischen kurzfristigen (d.h. bis 12 Monate) sowie mittel- und langfristigen Geldanlagen und räumt dem Kassenverwalter bei kurzfristigen Geldanlagen die Kompetenz ein, in Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten die Anlageobergrenzen bei Banken selbst festzulegen. Bei mittel- und langfristigen Anlagen sollen in der Regel ein Anlagebetrag von 5 Mio. EUR und die gesamten Geldanlagen bei einem Institut in der Regel 15 Mio. EUR nicht übersteigen. Im Einzelfall kann der Kassenverwalter über Abweichungen von dieser Vorgabe entscheiden. Selbst wenn dem Kassenverwalter durch die Richtlinie vorliegend eine hohe Entscheidungskompetenz eingeräumt wird, so bedeutet dies unseres Erachtens gleichzeitig aber auch, dass er bei der Entscheidung von Geldanlagen über 15 Millionen Euro – gleich ob kurz-, mittel- oder langfristig – einer besonderen Prüfungspflicht hinsichtlich der Institutssicherheit obliegt. Die Darstellung der Verwaltung über die Entscheidungsgrundlagen zur Geldanlage lassen unseres Erachtens nicht erkennen, dass der Kassenverwalter die Anlagensicherheit ausreichend berücksichtigt hat, sondern ausschließlich nach Ertragsgesichtspunkten gehandelt hat.

3. „Die Zinssätze, die vereinbart wurden, konnten allesamt als marktüblich angesehen werden.“ (Pressemitteilung der Stadt Eschborn vom 23.03.2021)
Eschborns Freie Demokraten haben keine Kenntnis darüber, auf welchen Finanzmärkten sich Bürgermeister Adnan Shaikh und sein Kassenverwalter bewegen bzw. welche sie als Referenz heranziehen. Tatsache ist jedoch, dass bspw. ein Zinssatz von 0,7 % im Herbst 2020 nicht annähernd als marktüblich angesehen werden kann. Das Zinsumfeld ist – wie allseits bekannt – im europäischen Finanzraum seit 2014 negativ. Der Kämmerer Uwe Becker (Frankfurt, CDU) hat sich vor wenigen Tagen in diesem Zusammenhang wie folgt geäußert: „Wenn in einem von Negativzinsen geprägten Markt einige wenige Anbieter positive Zinsen versprechen, stellt sich die Frage, ‚Warum können die das‘? Im Zweifel lehnt die Stadt ein solches Angebot lieber ab.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

4. „Auf Antrag einer Fraktion empfiehlt der HFA, neben der bereits laufenden Beratung ein weiteres Rechtsgutachten von einer Kanzlei, die noch nicht für die Stadt Eschborn tätig war und Kompetenzen im Bereich des Kapitalmarktrechts vorweisen kann, einzuholen.“ (Pressemitteilung der Verwaltung vom 23.03.2021)
Mit dieser „Fraktion“ ist die Fraktion der FDP gemeint. Die von Bürgermeister Shaikh angepriesene „interne und externe Revision“ der Vorgänge, muss leider als wertlos angesehen werden. Dass diejenigen „internen“ Kräfte, die zum Totalverlust von 35 Mio. Euro maßgeblich beigetragen haben, zunächst versuchen, alle Schuld von sich zu weisen, ist wohl nur natürlich. Auch die externe Revision durch Rödl & Partner ist in unseren Augen nicht sonderlich viel wert, da hier ein Unternehmen beauftragt wurde, das bereits seit Jahren in einem dauernden Beratungsmandant mit der Stadt steht und sie rund um ihre Geldanlagen berät. Daher ist es nach Auffassung der Freien Demokraten unbedingt notwendig, dass sich eine gänzlich unabhängige Fachkanzlei mit den Vorgängen befasst und diese für die städtischen Gremien bewertet.

5. „Sämtliche Entscheidungen des Kassenverwalters/der Kassenverwalterin müssen mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin abgestimmt werden.“
So lautet eine weitere Vorgabe in der Kapitalanlagerichtlinie. Aufgrund der oben erläuterten Fakten ist es nun höchste Zeit für Bürgermeister Shaikh, die Sorgfaltspflichtverletzungen seiner Verwaltung einzuräumen und die Verantwortung für den Vermögensverlust zu übernehmen. Dieser Tage hat es ihm seine oberste Parteichefin in Berlin in Sachen „Fehlereingeständnis ohne persönliche Konsequenzen“ vorgemacht.

Eschborn, 06.04.2021