Hoher Verwaltungsaufwand bei minimalen Einnahmen – Antrag für Nullsatz ab 2027 eingebracht
Die FDP‑Fraktion in der Eschborner Stadtverordnetenversammlung bringt zu Beginn der neuen Wahlperiode einen ersten Sachantrag in die parlamentarische Beratung ein. Die Fraktion setzt damit ihre angekündigte Arbeitsweise fort, auch aus der Opposition heraus konstruktiv an konkreten und umsetzbaren Maßnahmen mitzuwirken. Konkret beantragt die FDP, den Hebesatz der Grundsteuer A – also der Steuer auf land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe – ab dem Haushaltsjahr 2027 auf 0 Prozent festzusetzen.
Zur Begründung verweist die FDP darauf, dass die Grundsteuer A in Eschborn jährlich lediglich rund 10.000 Euro einbringt. Bezogen auf die Gesamteinnahmen der Stadt in Höhe von derzeit rund 305 Millionen Euro entspricht dies einem Anteil von lediglich 0,0033 Prozent. Gleichzeitig ist für jeden einzelnen Fall ein vollständiger Verwaltungsprozess erforderlich. Nach Einschätzung der FDP steht dieser Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag.
Darüber hinaus weist die Fraktion darauf hin, dass die Grundsteuer A in Eschborn weder eine relevante steuerliche noch eine spürbare politische Lenkungswirkung entfaltet. Für eine aktive Boden‑, Haushalts‑ oder Strukturpolitik spielt sie faktisch keine Rolle.
Die FDP Eschborn betont, dass der Antrag zugleich ein klares politisches Signal setzt: In einer Zeit, in der staatliche Ebenen zunehmend in den Vordergrund treten und die finanzielle Belastung für Bürgerinnen und Bürger wächst, wolle man bewusst den gegenteiligen Weg einschlagen. Nach Auffassung der Fraktion zeigt die Absenkung der Grundsteuer A, dass es weiterhin liberale politische Kräfte gibt, die finanziellen Spielraum für die Menschen vor Ort als den besseren Ansatz verstehen und entsprechend handeln.
Mit Blick auf die laufende Grundsteuerreform erwartet die FDP zusätzlichen Verwaltungsaufwand, die das ohnehin ungünstige Verhältnis von Aufwand und Ertrag weiter verschlechtern würden. Eine Festsetzung des Hebesatzes auf null würde die betroffenen land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe spürbar entlasten, ohne den städtischen Haushalt merklich zu beeinträchtigen. Gleichzeitig würde die Verwaltung von vermeidbaren Vorgängen entlastet und könnte sich stärker auf prioritäre Aufgaben konzentrieren
Eschborn, 27. April 2026
