Klage gegen den Ausschluss von Bürgern und Pressevertretern

09.02.2022

Wie bereits einige Medien in der vergangenen Woche berichteten, hat die Fraktion der FDP den Kommunalrechtsspezialisten und Rechtsanwalt Gerhard Bennemann beauftragt, vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt feststellen zu lassen, dass die nichtöffentliche Verhandlung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 hinsichtlich der Mittelzuführung an die GWE in Höhe von 20 Mio. Euro, zum Erwerb der Yaskawa-Liegenschaft, die Rechte auf freie Mandatsausübung verletzt hat.

Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) fasst die Stadtverordnetenversammlung ihre Beschlüsse grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Die Nichtöffentlichkeit ist nur für besondere Ausnahmefälle zulässig, ein solcher Fall ist nach Auffassung der Freien Demokraten vorliegend äußerst fraglich. Insofern ist der gefasste Beschluss über die Mittelzuführung an die GWE angreifbar, insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass der Bürgermeister keine 24 Stunden nach der Sitzung den zuvor „geheimen“ Antragsgegenstand selbst der Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung haarklein darlegte und erläuterte. Der Bürgermeister hat damit den Ausschluss der Öffentlichkeit und die Abstimmung der Koalitionsparteien darüber ad absurdum geführt. Selbst die Tatsache, dass es diesen Tagesordnungspunkt überhaupt gegeben hat, ist nur sehr umständlich zu erkennen. Es ist daher sicherlich nicht zu hoch gegriffen, wenn man Bürgermeister und Koalitionsparteien eine gewisse Willkür unterstellt.

Der Ausschluss von Bürgern und Pressevertretern in der letzten Stadtverordnetenversammlung ist jedoch nicht der einzige Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit. Sämtliche Mitteilungsvorlagen zum Greensill-Debakel sind für interessierte Bürger im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Eschborn nicht einsehbar, obwohl für dieselben mit 35 Mio. Euro ein erheblicher Schaden entstanden ist und der Bürgermeister in Dauerschleife von „Transparenz“ spricht.

Aber auch die Antworten zu parlamentarischen Anfragen der FDP-Fraktion, wie bspw. zur Erneuerung der Bahnhöfe Eschborn Mitte und Niederhöchstadt, werden den Bürgern vorenthalten. Offenbar möchte der Bürgermeister die fehlenden Fortschritte bei diesen Projekten nicht einräumen bzw. nicht öffentlich machen.

Insgesamt erkennt die FDP-Fraktion in diesem Verhaltensmuster nicht nur rechtswidriges, sondern vor allem auch respektloses Verhalten gegenüber dem Souverän – dem Bürger. Als zweitstärkste politische Kraft Eschborns haben die Freien Demokraten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Licht in all die vielen Ungereimtheiten und Verschleierungen zu bringen.

Der Bürgermeister wäre gut beraten, seine Verhaltensweise zum Grundsatz der Öffentlichkeit zu überdenken. Von dem versprochenen „Neustart“, der auch eine bessere Zusammenarbeit in den Gremien mit sich bringen sollte, ist bislang nichts zu sehen und der Umgang mit den Bürgern und deren Vertretern im Stadtparlament ist haarsträubend.

Die ausbleibenden Projekt-Fortschritte, wie die angekündigte Erneuerung der Bahnhöfe, der längst beschlossene Bau der zusätzlichen Schwimmhalle oder weitere Maßnahmen zur Verkehrsentlastung deuten darauf hin, dass der Bürgermeister bisher die falschen Schwerpunkte setzt. Bürgern gezielt Informationen vorzuenthalten, sollte jedenfalls kein Schwerpunkt eines Bürgermeisters sein.

Eschborn, 08.02.2022