Parlamentarische Anfrage der FDP zum Feuerwehrfahrzeug: Viertelmillion Euro verbrannt – FDP führt den Löschzug an
In insgesamt sechs Sitzungen hat der im Februar 2019 einberufene Akteneinsichtsausschuss die Vorgänge rund um die Beschaffung eines unrechtmäßig bestellten Feuerwehrfahrzeugs – zumindest soweit dies möglich war – aufgeklärt und das Stadtparlament Ende 2019 darüber in Kenntnis gesetzt.
Für insgesamt 679.434 Euro hatte der Magistrat ein Feuerwehrfahrzeug beschafft, dessen zulässiges Gesamtgewicht rund zwei Tonnen zu hoch war. In Folge dessen wurde das Fahrzeug wieder veräußert, wodurch ein Schaden von rund einer Viertelmillion Euro für die Stadtkasse bzw. die Eschborner Bürger entstand.
Mit diesem Vorgang hat es Eschborn zu trauriger Berühmtheit gebracht, denn dieser tauchte im vergangenen Oktober im Bericht des Bund der Steuerzahler Hessen e.V. auf. Die Interessenvereinigung der Steuerzahler kritisierte sehr deutlich: „Es ist unverantwortlich, dass sich die Eschborner Politik bei ihrer Entscheidung zu sehr auf Verwaltung und Feuerwehr verlassen hat. Bleibt zu hoffen, dass die Stadt Ansprüche gegen die für den Fehler Verantwortlichen geltend machen kann.“
Der Akteneinsichtsausschuss stellte u.a. fest, dass die Korrespondenz zwischen Verwaltung und Feuerwehr nicht vorlag, Vergabeunterlagen fehlten, die Beschlussvorlage für den städtischen Magistrat nur unzureichend erläutert wurde und Hinweise des Main-Taunus-Kreises und des Herstellers selbst auf das überhöhte Gesamtgewicht des Fahrzeugs schlicht ignoriert wurden.
Ein entsprechender Vergabevermerk des damaligen Stadtbrandinspektors belegt, dass den handelnden Personen bewusst war, ein Fahrzeug mit unzulässiger Gesamtmasse zu bestellen. Der Vergabevermerk lag sowohl der Fachbereichsleitung als auch dem langjährigen Dezernenten des Brandschutzes vor. Keiner der Verantwortlichen jedoch griff in den Vergabeprozess ein.
Der Magistrat wurde letztlich auf Basis bewusst falscher bzw. unvollständiger Angaben dazu bewogen, die Bestellung des Fahrzeugs zu beschließen. Im Fazit hielt der Akteinsichtsausschuss fest: „Der Magistrat könnte wegen des eingetretenen Schadens (Amts-) Haftungsansprüche und dienstrechtliche Ansprüche prüfen.“
In einer am 27.07.2021 versendeten parlamentarischen Anfrage, möchte die Fraktion der Freien Demokraten nun wissen, welche Maßnahmen der Magistrat seit Verlesung des Berichts des Akteneinsichtsausschusses zur Verfolgung etwaiger Haftungsansprüche unternommen hat – dies ist nun immerhin schon fast zwei Jahre her. Darüber hinaus wird angefragt, ob Rechtsgutachten eingeholt und potenzielle Haftungsschuldner inzwischen benannt wurden. Zudem wird der Verjährungszeitpunkt erfragt.
Die Fraktion der Freien Demokraten ist der Auffassung, dass ein solch ungeheuerlicher Vorgang nicht nonchalant oder aus parteipolitischen Gründen unter den Teppich gekehrt werden kann. Im Sinne eines sorgsamen und verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern wird die FDP die Aufklärung weiter vorantreiben und für Sie, die Steuerzahler, am Ball bleiben!
Eschborn, 27.07.2021