Sieg vor dem Hessischen Staatsgerichtshof – ein starkes Signal für faire Kommunalwahlen

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Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben einen wichtigen rechtlichen Erfolg erzielt: Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 28. Januar 2026 die von CDU und SPD beschlossene Kommunalwahlreform für verfassungswidrig erklärt. Damit ist klar: Die geplante Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens hätte die Stimmengleichheit verletzt – ein Eingriff, gegen den die Freien Demokraten erfolgreich vorgegangen sind.

Christoph Ackermann, Partei- und Fraktionsvorsitzender sowie Spitzenkandidat zur Kommunalwahl, betont die Tragweite des Urteils: „Diese Entscheidung ist ein wegweisender Sieg für die demokratische Fairness in Hessen. Gerade vor der anstehenden Kommunalwahl ist es entscheidend, dass jede Stimme gleich viel zählt und keine Partei künstlich bevorteilt wird.“

Die FDP hatte bereits im vergangenen Jahr Klage eingereicht, nachdem Schwarz-Rot ein Sitzzuteilungsverfahren beschlossen hatte, das insbesondere große Parteien begünstigt hätte – zulasten kleinerer Parteien und Wählergruppen. Eine exemplarische Analyse der Kommunalwahl 2021 zeigte deutlich, dass CDU und SPD durch die Reform signifikante Vorteile erzielt hätten, während vielfältige politische Stimmen geschwächt worden wären.

Ackermann unterstreicht: „Kommunalpolitik lebt vom Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger – oft ehrenamtlich, mit großem Einsatz. Sie verdient faire Spielregeln. Wir Freie Demokraten stehen für demokratische Vielfalt und gegen jede Form der Verzerrung des Wählerwillens.“

Mit dem Richterspruch ist nun klar: Kommunalparlamente werden wieder nach dem tatsächlichen Wählerwillen zusammengesetzt – und nicht nach parteipolitischen Konstruktionen der Landesregierung. Damit erhalten Hessens Kommunen die demokratische Verlässlichkeit zurück, die für kommunale Selbstverwaltung und Bürgernähe unverzichtbar ist.

Eschborn, 1. Februar 2026