Akteneinsichtsausschuss „Greensill“ offenbart Chaos bei Geldanlagen – FDP fordert erneut personelle Konsequenzen

21.05.2022

Der einstimmig von allen Parteienvertretern verabschiedete Bericht des Akteneinsichtsausschusses in der Causa „Greensill“ offenbart gravierende Mängel bei der Geldanlagepraxis des Fachbereichs Finanzen. Diese haben schließlich dazu geführt, dass bei einer einzelnen, kleinen und unbekannten Bank, 35 Millionen Euro ohne angemessene Bonitätsprüfung angelegt werden konnten.

Nach dem Bericht erweckten die Akten den Eindruck, dass es an einer nachhaltigen, strukturierten und geplanten Geldanlagenstrategie fehle. Insbesondere fehle es auch an einem der Kapitalanlagerichtlinie entsprechenden Risikomanagement. Die Aktenführung selbst wird als stark unzureichend beschrieben. Die Betrachtung der Akteninhalte mache deutlich, dass der Kassenverwalter autark und ohne regelmäßige und vor allem vorherige Absprache mit dem jeweiligen Bürgermeister agierte. Dieser Organisationsfehler führte dazu, dass ab Sommer 2020 – in mehreren Teilbeträgen – die oben genannte Summe unter dem amtierenden Bürgermeister ins Risiko gebracht wurde.

Die lückenhafte Aktenführung lasse nicht erkennen, ob und inwiefern überhaupt eine systematische Risikoabschätzung im Vorfeld einer Geldanlage durchgeführt wurde. Auch ein im Geschäftsleben und in der Verwaltung übliches Mehr-Augen-Prinzip sei aus den Akten nicht erkennbar. Die Sicherheit der jeweiligen Geldanlage wurde zumindest nicht vorrangig berücksichtigt. Dies zeige im Akteninhalt unter anderem die Entscheidung, bei der Greensill Bank AG anzulegen, obwohl es weitere Anlagemöglichkeiten bei diversen Banken gegeben habe.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, ergaben sich aus den Greensill-Akten sogar Hinweise auf Aktenmanipulation durch möglicherweise im Nachhinein konstruierte Dokumente.

Die Freien Demokraten fordern den Bürgermeister auf, den Fachbereich Finanzen personell und strukturell umgehend neu zu organisieren und dies der Öffentlichkeit auch bekannt zu machen. Es wäre in keinem privatwirtschaftlichen Unternehmen vorstellbar, dass ein solcher Bericht für die handelnden Personen ohne Konsequenzen bliebe. Erst recht muss es dienstrechtliche Konsequenzen in einer öffentlichen Verwaltung geben, in der die Verantwortlichen mit anvertrauten Steuergeldern operieren.

Das persönliche Organisationsverschulden von Bürgermeister und Fachbereichsleitung für den Verlust von 35 Millionen Euro Steuergeld wird von der Kommunalaufsicht im Rahmen der von FDP, SPD und Linke in die Wege geleiteten kommunalaufsichtsrechtlichen Überprüfung der Greensill-Geldanlagen zu bewerten sein. Der Bericht des Akteneinsichtsausschusses rückt einmal mehr ins Licht, dass es sich bei den durch den Bürgermeister und Kassenverwalter eingeholten anwaltlichen Stellungnahmen um reine Gefälligkeitsgutachten handelte – deren Kosten der Steuerzahler getragen hat.

Wer sich selbst ein Bild über das verheerende Ergebnis des Akteneinsichtsausschusses machen will, kann den vollständigen Bericht auf der Internetseite der Stadt Eschborn oder hier: AEA Bericht Final einsehen.

Eschborn, 19.05.2022