FDP Eschborn begrüßt Verfassungsbeschwerde

04.05.2021

Die Bundestagsabgeordnete Bettina Stark-Watzinger aus dem Wahlkreis 181 – Main Taunus, hat im Bundestag gemeinsam mit der Fraktion der FDP gegen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Sie hat zudem zwischenzeitlich, gemeinsam mit anderen, z.B. dem Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die beschlossenen Maßnahmen Klage eingereicht.

„Wir alle müssen einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Aber jede Maßnahme, die die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern einschränkt, muss verhältnismäßig und wirksam sein“, erläutert Stark-Watzinger. Auf die beschlossene Ausgangssperre treffe dies nicht zu, führt Stark-Watzinger weiter aus: „Ich halte sie außerdem für einen epidemiologisch nicht gerechtfertigten Eingriff. Ein Spaziergang allein oder zu zweit stellt zu keiner Uhrzeit ein Infektionsrisiko dar. Mehrere Gerichte haben bereits regionale Ausgangssperren als rechtswidrig eingestuft. Daher muss die nun beschlossene bundesweite Regelung durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Das Gesetz hat bedauerlicherweise noch weitere Schwächen. Die FDP ist überzeugt davon, dass der Bundesrat dem Gesetz hätte mehrheitlich zustimmen müssen. Die Länder entscheiden aufgrund der im Gesetz festgehaltenen Notbremse aktuell nicht mehr über Schulschließungen, müssen allerdings den Erwerbsausfall entschädigen. Damit ist das Gesetz nach Auffassung der FDP formell zustimmungspflichtig. Das Gesetz passierte den Bundesrat jedoch als Einspruchsgesetz, nicht als Zustimmungsgesetz.

Jetzt gelte es weiterhin, Kontakte zu reduzieren, Testkapazitäten auszuweiten und das Impftempo zu erhöhen, so Stark-Watzinger. Nach den Pannen bei der Masken- und Impfstoffbeschaffung habe die Bundesregierung auch durch die noch immer fehlende Teststrategie viel Vertrauen in der Bevölkerung verspielt. „Seit über einem Jahr verhält sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst. Trotzdem ist die Pandemie für viele Menschen mit großen Belastungen verbunden, nicht wenige bangen um ihre Existenz. Vor allem Kinder leiden sehr unter der aktuellen Situation. Deshalb ist es umso wichtiger, dass einschränkende Maßnahmen wie die Ausgangssperre auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, effektiv und nachvollziehbar sind und sich vor allem im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen“, so Stark-Watzinger abschließend.

Während in Deutschland über Verschärfungen diskutiert wird, sind andere EU-Länder schon viele Schritte weiter. In Italien hat Premierminister Draghi kürzlich verkündet, dass in vielen Teilen Italiens Schulen öffnen und Restaurants im Außenbereich Gäste bewirten dürfen. Seit Montag der vergangenen Woche sind in der Schweiz Außengastronomie, Kinos und Fitnessstudios wieder offen. Seit 1. Mai sind auch in den Niederlanden die Außengastronomie und der Einzelhandeln wieder geöffnet – ohne Terminvereinbarung. Seit Mittwoch letzter Woche sind in Dänemark Shopping-Center und Außengastronomie offen. Weitere Länder haben kurzfristige Lockerungen angekündigt.

Ganz anders in Deutschland. Auch nach einem Jahr Pandemie fehlt noch immer eine flächendeckende Teststrategie, die weitere Öffnungsschritte möglich machen würde. Stark-Watzinger kritisiert zudem das Festhalten an der 7-Tage-Inzidenz als alleiniger Maßstab: „Wir benötigen eine differenziertere Betrachtung. Dazu müssen weitere Kennzahlen, wie etwa die Auslastung von Intensivbetten und die Impfquote mit einbezogen werden.“

Zudem stellt die FDP Eschborn fest, dass die 7-Tage-Inzidenz nicht ansatzweise wissenschaftliche Grundsätze erfüllt, um als aussagekräftiger Parameter gelten zu können. Der Inzidenz-Wert berücksichtigt an keiner Stelle die Anzahl der durchgeführten Tests. Somit können die Werte von Städten, Landkreisen und Bundesländern auch nicht miteinander verglichen werden – was jedoch seit Monaten passiert. Hinzukommt, dass die Bundesregierung die Menschen in Innenräume drängt, obwohl schon lange bekannt ist, dass dort die Infektionen stattfinden und nicht draußen an der frischen Luft.

Eschborn, 04.05.2021