Freie Demokraten unterstützen Bürgermeister a.D. Mathias Geiger

18.08.2020

In der vorletzten Woche tagte erneut das Landgericht Frankfurt, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe der von Mathias Geiger eingelegten Revision stattgab.

Das Landgericht verringerte nun, nach der Maßregelung aus Karlsruhe, die zuvor verhängte Geldstrafe um die Hälfte. Ein beachtlicher Richterspruch, der das erste Urteil durchaus in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

Im neuen Termin war, nach Ansicht von Geigers Anwalt, der zuständige Richter jedoch von Anfang an nicht in der Lage seine persönliche Abneigung zu verbergen. Bereits im ersten Satz der Verhandlung brachte der Vorsitzende sein Missfallen darüber zum Ausdruck, sich überhaupt mit der Sache beschäftigen zu müssen. Ein seltsam anmutendes Rechtsempfinden. Anstatt mit rein rechtlichen Erwägungen das ergangene Urteil sauber zu begründen, hielt der vorsitzende Richter der Strafkammer, nach dem Eindruck von Geigers Anwalt, eher eine politische Kampfrede und deutete gar einen Vergleich mit Trump an.

Die erneute Revisionseinlegung Geigers dient nun dazu, dass das ergangene Urteil detaillierter zu begründen ist. Auf dieser Basis können Geiger und sein Anwalt dann entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten bleibt.

Geigers Handeln galt stets – wie er selbst auch immer wieder betont hat – dem Wohle der Stadt Eschborn. Eine eigene Bevorteilung war nie sein Ansinnen. Geiger hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und zugegeben, nicht nach Recht und Gesetz gehandelt zu haben. Gleichwohl darf eine Verurteilung nicht zur Politposse verkommen, sondern muss auf rechtlichen Erwägungen basieren. Die Urteilsbegründung wird es zeigen.

Eschborn, 17.08.2020