Korruptionsprävention in der Eschborner Stadtverwaltung stärken

02.03.2022

Während am 17. März 2022 die Stadtverordnetenversammlung zu ihrer zweiten Sitzung im Kalenderjahr zusammenkommt, tagen die drei Ausschüsse bereits in der kommenden Woche. Die Fraktion der Freien Demokraten wird zu diesem Anlass zwei eigene Anträge einbringen – einer davon soll die Korruptionsprävention und die Korruptionsbekämpfung in der Eschborner Stadtverwaltung stärken und unterstützen.

Die Freidemokraten schlagen der Stadtverordnetenversammlung vor, den Magistrat zu beauftragen, eine eigene Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der städtischen Verwaltung zu erarbeiten. Grundlage soll die „Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen“ sein.

„Korruptionsdelikte kennen nur Täter und keine direkten Opfer. Sie untergraben und schwächen das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln. Damit ist Korruption eine latente Gefahr für den Rechtsstaat und insbesondere für dessen öffentliche Verwaltung. Da Korruption in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung auftreten kann, ist dieser Gefahr nur mit Hilfe der Beschäftigten zu begegnen. Diese sind daher zur Achtsamkeit verpflichtet“, heißt es in der Richtlinie des Landes Hessen.

Richtlinien zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung existieren daher bereits in der Bundesverwaltung und in vielen Länderverwaltungen. Professionelles Compliance-Management, worunter auch die Korruptionsbekämpfung fällt, ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Corporate Governance kapitalmarktorientierter Unternehmen. Aber auch im Mittelstand ist das Thema seit einigen Jahren angekommen. Daher ist es ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch die Kommunalverwaltung, die in Eschborn immerhin über 500 Mitarbeiter zählt, konkrete Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung etabliert.

Oftmals können Beschäftigte nicht sofort erkennen und einschätzen, wo die Grenze vom Erlaubten zum Nichterlaubten verläuft und wann sie überschritten wird. Durch eine entsprechende Richtlinie sollen die Beschäftigten für das Thema sensibilisiert und klare Handlungsvorgaben gegeben oder auch besondere Risikobereiche in der Verwaltung identifiziert werden. Das Thema betrifft die Stadt Eschborn im Besonderen, da – aufgrund der starken Finanzkraft bzw. der zahlreichen Projekte – jährlich Lieferungen und Leistungen im zweistelligen Millionenbereich eingekauft werden. Zudem werden Geldanlagen in beträchtlicher Höhe getätigt.

Die Richtlinie des Landes Hessen beinhaltet eine Reihe von organisatorischen und personellen Maßnahmen gegen Korruption, u.a. das Mehr-Augen-Prinzip, transparente Aktenführung, die Dokumentation besonders gefährdeter Arbeitsplätze, etc. Darüber hinaus gibt sie Hinweise zu Verfahrensabläufen bei begründetem Verdacht einer Korruptionsstraftat. Ebenso beinhaltet die Richtlinie einen Verhaltenskodex und mehrere Maßnahmen, die der Sensibilisierung der Beschäftigten dienen. Auf dieser sehr soliden Basis kann und soll die Stadtverwaltung Eschborn aufbauen und ein eigenes Konzept bzw. eine eigene, passgenaue Richtlinie erstellen.

Eschborn, 01.03.2022